Moin 2025 - das ändert sich für euch! + PDF mit allen Änderungen zum DOWNLOAD!
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Veränderungen in Energie, Umwelt, Steuern, Digitalisierung und Sozialleistungen: Von der Smart-Meter-Pflicht und einem höheren CO₂-Preis über erweiterte Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen und die Einführung der Kindergrundsicherung bis hin zu digitalen Steuerbescheiden und der elektronischen Patientenakte. Insgesamt haben wir über 44 Änderungen für euch zusammengetragen, die euch in unserem Blog kompakt und verständlich erwarten!
Einführung der Smart-Meter-Pflicht
Bisher:
Der Einbau von Smart Metern war für die meisten Haushalte freiwillig.
Änderung:
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Einbau von Smart Metern für bestimmte Verbracher gruppen verpflichtend.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 sind Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden, Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 Kilowatt installierter Leistung sowie Nutzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen verpflichtet, intelligente Messsysteme (Smart Meter) zu installieren. Diese Maßnahme soll die Digitalisierung der Energiewende vorantreiben und eine effizientere Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen.
Erhöhung des CO2-Preises
Bisher:
45 € pro Tonne CO₂.
Änderung:
Anstieg auf 55 € pro Tonne CO₂.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der CO₂-Preis in Deutschland von 45 € auf 55 € pro Tonne. Dies führt zu höheren Kosten für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Konkret bedeutet dies eine Verteuerung von Benzin um etwa 3 Cent pro Liter und Diesel um etwas mehr als 3 Cent pro Liter. Auch Heizkosten steigen entsprechend, was Verbraucher zu energieeffizientem Verhalten motivieren soll.
Erweiterte Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Bisher:
Seit dem 1. Januar 2023 sind die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem sind seit dem 1. Januar 2022 Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW (peak) auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien sowie bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit auf sonstigen Gebäuden von der Einkommensteuer befreit.
Änderung:
Ab dem 1. Januar 2025 wird die einkommensteuerliche Befreiung auf Photovoltaikanlagen mit einer Bruttonennleistung von bis zu 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit erweitert, unabhängig von der Gebäudeart. Zudem bleibt der Nul steuersatz bei der Mehrwertsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bestehen.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 profitieren Betreiber von Photovoltaikanlagen von erweiterten steuerlichen Erleichterungen: Die einkommensteuerliche Befreiung gilt nun für Anlagen bis zu 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit, unabhängig von der Gebäudeart. Zudem bleibt der Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen bestehen, was die Investition in Solarenergie weiterhin attraktiv macht.
Erhöhung des Wohngeldes
Bisher:
Durchschnittlich 200 € pro Monat.
Änderung:
Steigerung um 15 % (ca. 30 €), durchschnittlich 230 € pro Monat.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Wohngeld in Deutschland um durchschnittlich 15 % erhöht, was einer Steigerung von etwa 30 € pro Monat entspricht. Diese Anpassung soll einkommensschwache Haushalte angesichts steigender Lebenshaltungskosten entlasten.
Erhöhung der Stromumlagen
Bisher:
Gesamte Stromumlagen: 1,574 ct/kWh.
Änderung:
Ab 2025 steigen die Stromumlagen auf insgesamt 2,651 ct/kWh, was einem Anstieg von rund 68 % entspricht.
Zusammenfassung:
Ab 2025 erhöhen sich die Stromumlagen in Deutschland deutlich von 1,574 ct/kWh auf 2,651 ct/kWh, was einer Steigerung von etwa 68 % entspricht. Dies führt zu höheren Stromkosten für Verbraucher.
Einführung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung
Bisher:
Keine einheitliche, verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsbedingungen für tierische Produkte.
Änderung:
Ab 2025 müssen frische, unverarbeitete Fleischprodukte in Deutschland mit einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung versehen werden, die die Haltungsform der Tiere in fünf Stufen angibt.
Zusammenfassung:
Ab 2025 wird in Deutschland eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für frisches, unverarbeitetes Fleisch eingeführt. Diese informiert Verbraucher über die Haltungsbedingungen der Tiere anhand eines fünfstufigen Systems, das von “Stall” (gesetzlicher Standard) bis “Bio” reicht. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und bewusste Kaufentscheidungen zu ermöglichen.
Verbot von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelverpackungen
Bisher:
BPA wurde häufig in Kunststoffverpackungen, Trinkflaschen und Konservendosen verwendet.
Änderung:
Ab Januar 2025 ist die Verwendung von BPA in allen Lebensmittelkontaktmaterialien in der EU verboten.
Zusammenfassung:
Ab 2025 tritt in der EU ein Verbot von BPA in Lebensmittelverpackungen in Kraft, um Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken wie hormonellen Störungen zu schützen. Hersteller müssen auf alternative Materialien umstellen.
Einführung der getrennten Sammlung von Textilabfällen
Bisher:
Textilien konnten über den Restmüll entsorgt werden.
Änderung:
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Entsorgung von Textilien im Restmüll verboten; stattdessen müssen sie getrennt gesammelt und über Altkleidercontainer oder spezielle Sammelstellen entsorgt werden.
Zusammenfassung:
Ab 2025 dürfen Textilien nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Stattdessen sind sie getrennt zu sammeln und über geeignete Sammelstellen zu entsorgen, um Recyclingquoten zu erhöhen und Umweltbelastungen zu reduzieren.
Anpassung der Einkommensgrenze für Elterngeld
Bisher:
Einkommensgrenze: 200.000 € zu versteuerndes Einkommen für Paare und Alleinerziehende.
Änderung:
Einkommensgrenze sinkt auf 175.000 € zu versteuerndes Einkommen.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld auf 175.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr gesenkt. Eltern, deren Einkommen diese Grenze überschreitet, haben dann keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
Erhöhung des Grundfreibetrags
Bisher:
Grundfreibetrag: 11.784 € jährlich.
Änderung:
Grundfreibetrag: 12.096 € jährlich.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 wird der steuerliche Grundfreibetrag von 11.784 € auf 12.096 € pro Jahr erhöht. Dieser Betrag bleibt steuerfrei und dient dazu, das Existenzminimum abzusichern, wodurch Steuerpflichtige eine geringere Steuerlast tragen.
Anhebung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz
Bisher:
Spitzensteuersatz von 42 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 € jährlich.
Änderung:
Spitzensteuersatz von 42 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.430 € jährlich.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz von 42 % von bisher 66.761 € auf 68.430 € angehoben. Dadurch werden Einkommen bis zu dieser Grenze mit niedrigeren Steuersätzen belastet, was zu einer leichten steuerlichen Entlastung für Steuerpflichtige führt.
Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze
Bisher:
538 €
Änderung:
Anhebung der Verdienstgrenze auf 556 € pro Monat.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 € auf 556 € monatlich. Diese Anpassung erfolgt parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 € pro Stunde und ermöglicht es Minijobbern, bei gleichbleibender Arbeitszeit ein höheres Einkommen zu erzielen, ohne die Vorteile einer geringfügigen Beschäftigung zu verlieren.
Gebührenfreie Echtzeitüberweisungen
Bisher:
Banken erheben häufig Gebühren für Echtzeitüberweisungen; nicht alle Banken bieten diesen Service an.
Änderung:
Ab dem 9. Januar 2025 müssen Banken in der €zone eingehende Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzgebühren anbieten; ab dem 9. Oktober 2025 gilt dies auch für ausgehende Echtzeitüberweisungen.
Zusammenfassung:
Ab 2025 sind Echtzeitüberweisungen in der €zone verpflichtend und gebührenfrei. Banken müssen eingehende Echtzeitüberweisungen ab dem 9. Januar 2025 und ausgehende ab dem 9. Oktober 2025 ohne zusätzliche Kosten bereitstellen, wodurch Überweisungen rund um die Uhr innerhalb von Sekunden möglich werden.
Anpassung der Besteuerung von Abfindungen
Bisher:
Arbeitgeber konnten die Fünftelregelung direkt beim Lohnsteuerabzug anwenden, wodurch die Steuerlast auf Abfindungen bereits bei der Auszahlung gemindert wurde.
Änderung:
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Arbeitgeber müssen Abfindungen in voller Höhe als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandeln. Arbeitnehmer können die Fünftelregelung zur Steuerermäßigung jedoch weiterhin im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Fünftelregelung zur steuerlichen Begünstigung von Abfindungen nicht mehr direkt durch den Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Stattdessen müssen Arbeitnehmer die Steuerermäßigung über ihre Einkommensteuererklärung beantragen, was zu einer späteren Entlastung führt. Diese Änderung soll den administrativen Aufwand für Arbeitgeber reduzieren.
Erhöhung des steuerlichen Abzugs für Kinderbetreuungskosten
Bisher:
Abzugsfähig waren zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr.
Änderung:
Ab 2025 sind 80 % der Betreuungskosten abzugsfähig, mit einem Höchstbetrag von 4.800 € pro Kind und Jahr.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 können Eltern höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen: 80 % der Kosten, bis zu 4.800 € pro Kind und Jahr, sind dann als Sonderausgaben absetzbar.
Einführung digitaler Steuerbescheide
Bisher:
Ab 2025 stellen Finanzämter Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte überwiegend digital zum Abruf bereit. Steuerpflichtige, die weiterhin Papierbescheide wünschen, müssen dies beantragen. Bei der elektronischen Variante erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald der Bescheid abrufbar ist.
Änderung:
Ab 2025 werden Steuerbescheide in Deutschland primär digital bereitgestellt, was den Papierverbrauch reduziert und Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet. Wer weiterhin einen Papierbescheid erhalten möchte, muss dies explizit beantragen.
Zusammenfassung:
Steuerbescheide werden digital zugestellt, Papier nur auf Antrag.
Erhöhung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Bisher:
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): 1,7 %; Beitragssatz zur Pflegeversicherung: 3,4 %.
Änderung:
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der GKV steigt auf 2,5 %; Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht sich auf 3,6 %.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV steigt von 1,7 % auf 2,5 %, was den Gesamtbeitragssatz auf 17,1 % erhöht. Gleichzeitig wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,4 % auf 3,6 % angehoben. Diese Änderungen führen zu höheren Abzügen vom Bruttoeinkommen für Versicherte.
Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten
Bisher:
Elektronische Patientenakte nur auf Antrag verfügbar.
Änderung:
Automatische Einrichtung der ePA für alle gesetzlich Versicherten ab dem 15. Januar 2025; Möglichkeit zum Widerspruch (Opt-out-Verfahren).
Zusammenfassung:
Ab dem 15. Januar 2025 wird für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte eingerichtet, sofern sie nicht widersprechen. Die ePA ermöglicht es, Gesundheitsdaten digital zu speichern und zu verwalten, wodurch die medizinische Versorgung effizienter gestaltet werden soll. Versicherte behalten die Kontrolle über ihre Daten und können Zugriffsrechte individuell festlegen.
Verbot von Amalgamfüllungen
Bisher:
Amalgamfüllungen wurden in der Zahnmedizin häufig verwendet, insbesondere im Seitenzahnbereich, und waren eine kostenfreie Kassenleistung.
Änderung:
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgam für Zahnfüllungen in der EU weitgehend verboten; stattdessen werden alternative Füllmaterialien wie Komposite oder Glasionomerzement eingesetzt.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Zahnärzte in der EU Amalgam aufgrund seines Quecksilbergehalts nicht mehr für Zahnfüllungen verwenden. Stattdessen kommen alternative Materialien wie Komposite oder Glasionomerzement zum Einsatz, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Bestehende Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden, solange sie intakt sind.
Steuerliche Behandlung von Bonusleistungen der Krankenkassen
Bisher:
Bonuszahlungen bis 150 € pro Person und Jahr minderten nicht den Sonderausgabenabzug; höhere Beträge wurden als Beitragsrückerstattung behandelt.
Änderung:
Ab 2025 wird diese Regelung gesetzlich verankert und entfristet.
Zusammenfassung:
Ab 2025 bleiben Bonuszahlungen der Krankenkassen bis 150 € pro Person und Jahr steuerlich unbeachtet und mindern nicht den Sonderausgabenabzug. Diese bisher befristete Vereinfachungsregelung wird nun dauerhaft ins Steuergesetz übernommen.
Krankenhausreform
Bisher:
Krankenhäuser wurden hauptsächlich über Fallpauschalen (DRGs) finanziert, was zu ökonomischem Druck und einer Fokussierung auf Mengenausweitung führte.
Änderung:
Ab dem 1. Januar 2025 tritt das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft, das die Einführung von Vorhaltepauschalen zur finanziellen Entlastung der Kliniken und die Etablierung von Leistungsgruppen mit bundeseinheitlichen Qualitätskriterien vorsieht.
Zusammenfassung:
Die Krankenhausreform 2025 zielt darauf ab, die Behandlungsqualität in deutschen Kliniken zu steigern und die flächendeckende medizinische Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, zu sichern. Durch die Einführung von Vorhaltepauschalen werden Krankenhäuser finanziell entlastet, indem sie für das Vorhalten bestimmter Leistungen unabhängig von der tatsächlichen Fallzahl vergütet werden. Zudem sollen Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätskriterien sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung erhalten.
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben
Bisher:
Rentenversicherung: West 7.550 €, Ost 7.450 €; Kranken- und Pflegeversicherung: 5.175 € monatlich.
Änderung:
Ab 2025 einheitlich Rentenversicherung: 8.050 €; Kranken- und Pflegeversicherung: 5.512,50 € monatlich.
Zusammenfassung:
Ab 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung deutlich an, wodurch Gutverdiener höhere Sozialabgaben leisten müssen. Dies führt zu einer spürbaren Mehrbelastung für Einkommen oberhalb der bisherigen Grenzen.
Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten im Kfz-Gewerbe
Bisher:
Jährliche Eichpflicht und Kalibrierung von Druckmanometern erforderlich.
Änderung:
Ab spätestens April 2025 entfällt die jährliche Eichpflicht; nur noch regelmäßige Kalibrierung gemäß StVZO notwendig.
Zusammenfassung:
Ab 2025 müssen Kfz-Werkstätten Druckmanometer nicht mehr jährlich eichen lassen; eine regelmäßige Kalibrierung gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genügt. Dies reduziert Kosten und Bürokratie für rund 3.400 anerkannte SP-Werkstätten in Deutschland.
Steuern
Erhöhung des steuerlichen Abzugs für Kinderbetreuungskosten
Bisher:
Abzugsfähig waren zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr.
Änderung:
Ab 2025 sind 80 % der Betreuungskosten abzugsfähig, mit einem Höchstbetrag von 4.800 € pro Kind und Jahr.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 können Eltern höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen: 80 % der Kosten, bis zu 4.800 € pro Kind und Jahr, sind dann als Sonderausgaben absetzbar.
Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Bisher:
Buchungsbelege mussten gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO) zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Änderung:
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt. Diese Änderung gilt für alle Belege, deren bisherige Aufbewahrungsfrist am 1. Januar 2025 noch nicht abgelaufen ist. Für bestimmte Unternehmen, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen, tritt die Verkürzung erst ein Jahr später, also ab dem 1. Januar 2026, in Kraft.
Zusammenfassung:
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wird die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege ab dem 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre reduziert. Dies ermöglicht es Unternehmen, ihre Belege früher zu vernichten und somit Archivierungskosten zu sparen. Für Unternehmen unter BaFin-Aufsicht gilt diese Verkürzung ab dem 1. Januar 2026.
Steuerliche Entlastung für Hobbybrauer
Bisher:
Steuerfrei bis 200 Liter, Anmeldung beim Zoll erforderlich.
Änderung:
Steuerfrei bis 500 Liter, keine Anmeldung mehr nötig.
Zusammenfassung:
Ab 2025 dürfen Hobbybrauer in Deutschland jährlich bis zu 500 Liter Bier steuerfrei für den eigenen Verbrauch herstellen, ohne ihre Tätigkeit beim Zoll anzumelden. Diese Regelung verringert Bürokratie und unterstützt das private Brauen.
Einführung der E-Rechnungspflicht
Bisher:
Rechnungen konnten in Papierform oder als elektronische Dokumente, einschließlich einfacher PDF-Dateien, ausgestellt und empfangen werden.
Änderung:
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und zu verarbeiten. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen wird schrittweise eingeführt: Ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € und ab dem 1. Januar 2028 für alle Unternehmen.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Die Ausstellung von E-Rechnungen wird gestaffelt eingeführt, beginnend 2027 für größere Unternehmen und ab 2028 für alle. E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht; einfache PDF-Dateien gelten nicht als E-Rechnungen.
Anpassung des Renteneintrittsalters
Bisher:
Renteneintritt mit 66 Jahren (Jahrgänge 1958/1959).
Änderung:
Anhebung auf 67 Jahre für Jahrgänge ab 1964.
Zusammenfassung:
Ab 2025 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben, sodass Menschen ab Jahrgang 1964 erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen können. Ziel ist die Sicherung der Rentenkasse.
Rentenerhöhung
Bisher:
Rentenwert: 39,32 €.
Änderung:
steigt um 3,5 % auf 40,70 €.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Renten in Deutschland um 3,5 % erhöht, wodurch der Rentenwert von 39,32 € auf 40,70 € steigt. Rentnerinnen und Rentner profitieren von einer spürbaren Erhöhung ihrer monatlichen Bezüge.
Einführung der Kindergrundsicherung
Bisher:
Kindergeld: 250 € pro Kind/Monat; zusätzliche Leistungen wie Kinderzuschlag separat beantragbar.
Änderung:
Einführung der Kindergrundsicherung mit einem Kindergarantiebetrag von 255 € und einem einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 wird das bisherige Kindergeld durch die Kindergrundsicherung ersetzt. Diese setzt sich aus einem festen Garantiebetrag von 255 € pro Kind und einem zusätzlichen, vom Einkommen der Eltern abhängigen Betrag zusammen, um Familien gezielter zu unterstützen.
Erhöhung des Kinderfreibetrags
Bisher:
Kinderfreibetrag: 6.384 € jährlich.
Änderung:
Kinderfreibetrag steigt auf 6.672 € jährlich.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 wird der steuerliche Kinderfreibetrag um 288 € auf insgesamt 6.672 € pro Kind und Jahr erhöht. Dies bedeutet für Eltern eine höhere steuerliche Entlastung, da ein größerer Teil ihres Einkommens steuerfrei bleibt.
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Bisher:
12,41 € pro Stunde.
Änderung:
Steigerung auf 12,82 € pro Stunde.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,41 € auf 12,82 € pro Stunde angehoben. Diese Erhöhung soll die Einkommenssituation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnsektor verbessern.
Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung
Bisher:
649 € im 1. Ausbildungsjahr.
Änderung:
Steigerung auf 682 € im 1. Ausbildungsjahr.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen angehoben. Neue Ausbildungsverträge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, erhalten mindestens 682 € monatlich im ersten Ausbildungsjahr. In den Folgejahren steigen die Mindestvergütungen entsprechend: 805 € im zweiten, 921 € im dritten und 955 € im vierten Ausbildungsjahr. Diese Anpassung soll die Attraktivität der dualen Ausbildung erhöhen und die finanzielle Situation der Auszubildenden verbessern.
Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
Bisher:
Keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im privaten Sektor.
Änderung:
Verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025.
Zusammenfassung:
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das den €pean Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzt. Dieses Gesetz verpflichtet Hersteller, Händler und Dienstleister, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Betroffen sind unter anderem Hardwaresysteme wie Computer und Smartphones, Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten und Fahrkartenautomaten sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind teilweise von den Regelungen ausgenommen. Unternehmen sollten bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen, um die Anforderungen fristgerecht umzusetzen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Erhöhung der Förderbeträge in der Begabtenförderung
Bisher:
Im Weiterbildungsstipendium lag der Förderhöchstbetrag bei 8.700 € über drei Jahre.
Änderung:
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Förderhöchstbetrag im Weiterbildungsstipendium auf 9.135 € über drei Jahre. Zudem werden die Förderpauschalen im Aufstiegsstipendium seit dem 1. September 2024 auf 3.045 € jährlich für Teilzeit-Studierende und 992 € monatlich für Vollzeit-Studierende angehoben.
Zusammenfassung:
Ab 2025 erhöht das Bundesbildungsministerium die Förderbeträge für begabte Fachkräfte in der beruflichen Bildung. Im Weiterbildungsstipendium stehen nun bis zu 9.135 € über drei Jahre zur Verfügung, während im Aufstiegsstipendium die jährlichen Förderpauschalen für Teilzeit- und Vollzeit-Studierende seit September 2024 deutlich gestiegen sind.
Preiserhöhung des Deutschlandtickets
Bisher:
Monatlicher Preis: 49 €
Änderung:
Anstieg auf 58 € pro Monat
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Preis des Deutschlandtickets von 49 € auf 58 € pro Monat. Diese Anpassung wurde von den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern beschlossen, um die finanzielle Tragfähigkeit des Angebots langfristig zu sichern. Das Deutschlandticket bleibt weiterhin bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr gültig und bietet somit eine attraktive Mobilitätsoption für Fahrgäste.
Einführung digitaler Passfotos für Ausweisdokumente
Bisher:
Passfotos wurden in gedruckter Form bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen eingereicht.
Änderung:
Ab dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Passfotos zulässig, die direkt vom Fotografen oder in der Behörde erstellt und sicher an die zuständige Stelle übermittelt werden.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Mai 2025 müssen Passfotos für Personalausweise und Reisepässe digital erstellt und sicher an die Behörden übermittelt werden. Dies kann entweder durch zertifizierte Fotografen oder direkt in den ausstellenden Behörden erfolgen. Gedruckte Passfotos werden nicht mehr akzeptiert. Diese Maßnahme soll die Sicherheit erhöhen und Manipulationen, wie beispielsweise durch Morphing, verhindern.
Einführung der Abgasnorm Euro 5+ für Motorräder
Bisher:
Neuzulassungen von Motorrädern unterlagen der Euro-5-Abgasnorm.
Änderung:
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch Motorräder neu zugelassen werden, die der strengeren Euro-5+-Abgasnorm entsprechen. Diese erweitert die bestehenden Vorschriften um zusätzliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Überwachung und Haltbarkeit von Abgasreinigungssystemen.
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Euro-5+-Abgasnorm für Motorräder in Kraft, wodurch strengere Emissionsgrenzwerte und erweiterte Überwachungsmechanismen verpflichtend werden. Neuzulassungen von Motorrädern müssen dann diesen erhöhten Standards entsprechen, was zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen und einer verbesserten Umweltverträglichkeit führen soll.
Farbwechsel der TÜV-Plaketten
Bisher:
Fahrzeuge mit grüner Plakette waren 2024 zur Hauptuntersuchung (HU) fällig.
Änderung:
Fahrzeuge mit orangefarbener Plakette müssen 2025 zur HU; nach bestandener Prüfung erhalten sie eine gelbe Plakette, gültig bis 2027.
Zusammenfassung:
Im Jahr 2025 sind alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen TÜV-Plakette zur Hauptuntersuchung verpflichtet. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine gelbe Plakette angebracht, die die nächste HU im Jahr 2027 anzeigt. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich in einem festen Zyklus, um die Fälligkeit der HU auf einen Blick erkennbar zu machen.
Führerschein-Umtauschpflicht
Bisher:
Alte Führerscheine in Papierform (grau oder rosa) und ältere Scheckkartenführerscheine waren weiterhin gültig.
Änderung:
Inhaber von Papierführerscheinen, die 1971 oder später geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 in einen EU-einheitlichen Kartenführerschein umtauschen. Für Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2026.
Zusammenfassung:
Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Führerscheininhaber, die 1971 oder später geboren wurden und noch einen alten Papierführerschein besitzen, diesen in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Ziel ist es, die Führerscheine EU-weit zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu gestalten. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld und mögliche Probleme bei Verkehrskontrollen.
Einführung des digitalen Arbeitsvertrags
Bisher:
Arbeitsverträge mussten schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift abgeschlossen werden.
Änderung:
Ab dem 1. Januar 2025 können unbefristete Arbeitsverträge in Textform, beispielsweise als PDF per E-Mail, abgeschlossen werden; eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr erforderlich.
Zusammenfassung:
Ab 2025 ermöglicht das Bürokratieentlastungsgesetz IV den Abschluss unbefristeter Arbeitsverträge in digitaler Form, wodurch der administrative Aufwand reduziert und der Weg für eine modernisierte, digitalere Arbeitswelt geebnet wird.
Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Bisher:
Keine verpflichtende Meldung elektronischer Kassensysteme an die Finanzbehörden.
Änderung:
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen ihre elektronischen Kassensysteme und technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) dem Finanzamt über “Mein ELSTER” melden. Für bereits betriebene Systeme gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025; Neusysteme ab dem 1. Juli 2025 sind innerhalb eines Monats zu melden.
Zusammenfassung:
Ab 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme und TSEs dem Finanzamt elektronisch zu melden. Dies soll die Transparenz erhöhen und Steuerhinterziehung vorbeugen. Für bestehende Systeme gibt es eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2025, während neue Systeme innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden müssen.
Erhöhung des Briefportos
Bisher:
Standardbrief: 0,85 €; Postkarte: 0,70 €; Kompaktbrief: 1,00 €; Großbrief: 1,60 €; Maxibrief: 2,75 €; Päckchen M (bis 2 kg): 4,79 €
Änderung:
Standardbrief: 0,95 €; Postkarte: 0,95 €; Kompaktbrief: 1,10 €; Großbrief: 1,80 €; Maxibrief: 3,00 €; Päckchen M (bis 2 kg): 4,99 €
Zusammenfassung:
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht die Deutsche Post das Porto für Standardbriefe von 0,85 € auf 0,95 € und für Postkarten von 0,70 € auf 0,95 €. Auch die Preise für Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe und Päckchen M werden angepasst, um gestiegene Kosten durch Inflation und höhere Löhne zu berücksichtigen. Die neuen Preise gelten für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2026.
Support-Ende für Windows 10 am 14. Oktober
Bisher:
Regelmäßige Updates und technischer Support für Windows 10
Änderung:
Ab dem 14. Oktober 2025 stellt Microsoft den Support für Windows 10 ein; es werden keine Updates oder Sicherheitsfixes mehr bereitgestellt.
Zusammenfassung:
Ab dem 14. Oktober 2025 endet der Support für Windows 10. Nutzer sollten auf Windows 11 oder ein anderes aktuelles Betriebssystem umsteigen, um weiterhin Sicherheitsupdates und technischen Support zu erhalten.